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Organisatorisches

Erstgespräch

Der Erstkontakt findet gerne über ein persönliches Erstgespräch in der Praxis statt und dauert in der Regel etwa 50 Minuten. Es dient dazu, einander kennenzulernen, offene Fragen zu klären und gemeinsam die Erwartungen und Ziele der Behandlung zu besprechen. Die Kosten für das Erstgespräch sowie für mögliche, weitere Termine liegen bei 100 Euro. (Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen ändern können und ohne Gewähr sind, Stand Jänner 2024). Bitte zahlen Sie das Honorar für die erste Sitzung bar.

Absageregelung

Es kann immer im Leben einmal etwas dazwischen kommen. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie bitten, das mir spätestens 24 Stunden im Vorhinein per Mail, SMS oder telefonisch mitzuteilen. Ansonsten muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.

Kostenzuschuss

In Österreich kann für die klinisch-psychologische Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkassa ein Kostenzuschuss beantrag werden. Ab 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologische Behandlung ins Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung leistet die gesetzliche Krankenversicherung bei der Inanspruchnahme klinisch-psychologischer Behandlung einen Kostenzuschuss. Dieser wird für Leistungen ab dem 01.01.2024 gewährt und kann auch nachträglich ab diesem Zeitpunkt beantragt werden. Folgende Kostenzuschüsse werden mit Stand März 2024 gewährt: ÖGK pro Einzelsitzung (ab 60 Min.) € 33,70, SVS pro Einzelsitzung (ab 50 Min.) € 45,00, BVAEB pro Einzelsitzung (ab 50 Min.) € 46,60.  Bei Studierenden ist eine Förderung durch die Österreichische Hochschule denkbar.

Schweigepflicht

Im österreichischen Recht findet sich die Schweigepflicht von Psycholog*innen unter anderem im Psychologengesetz (§37) und im Psychotherapiegesetz (§15). Beide Gesetze legen fest, dass Psycholog*innen eine Schweigepflicht gegenüber allen Geheimnissen, die ihnen während ihrer Arbeit oder Ausbildung anvertraut oder bekannt geworden sind haben. Die Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem/der Psychologen*in und den Klient*in, was für eine erfolgreiche Behandlung unerlässlich ist. Meine Praxis ist ein sicherer Ort, wo nichts nach außen dringt.

Behandlungsablauf

Der Verlauf und die Dauer der psychologischen Behandlung/Beratung gestaltet sich individuell und hängt von Ihrem konkreten Anliegen, Ihren Bedürfnissen und Ihrem aktuellen Befinden ab. Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit kann die Behandlung wöchentlich stattfinden und sich mit fortschreitender Zeit auf mehrere Wochen Abstand verändern. Wie lange eine Behandlung nötig ist und wie groß die Abstände zwischen den Behandlungsterminen sind, ist sehr individuell und nicht pauschal beantwortbar.